AGB Skiass-Reisen
1.1 Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer dem Reiseveranstalter den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, telefonisch oder per Fax vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung (per Mail oder Brief) durch den Veranstalter zustande.
1.2 Innerhalb von 2 Wochen nach Anmeldung durch den Teilnehmer wird der Reiseveranstalter dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung bzw. von den Angaben im Prospekt ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch Anzahlung erklärt.
1.3 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
1.4 Das Mindestalter für die Teilnahme an unseren Reisen beträgt 18 Jahre.
1.5 Falls die Bestätigung nicht innerhalb von 14 Tagen beim Kunden eingeht, berechtigt das nicht zum kostenlosen Rücktritt.
2. Bezahlung
2.1 Nach der Zusendung der Anmeldebestätigung muß innerhalb von 6 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 100 € erfolgen. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Geht die Anzahlung nicht innerhalb der o.g. Frist ein, hat der Veranstalter das Recht, aber nicht die Pflicht, vom Reisevertrag zurückzutreten.
2.2 Der Restbetrag muß 3 Wochen vor Fahrtbeginn ohne weitere Aufforderung auf unserem Konto eingehen (beachte die Banklaufzeiten!). Geht die Restzahlung nicht innerhalb der o.g. Frist ein, hat der Veranstalter das Recht, aber nicht die Pflicht, vom Reisevertrag zurückzutreten. Die Anzahlung wird dann umgehend zurückerstattet.
2.3 Bei Buchungen innerhalb von 3 Wochen vor Reisebeginn, ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.
2.4 Die Reiseunterlagen (Abfahrtsorte u. -zeiten, Gepäckliste, sonstige Infos) werden etwa 10 Tage vor Reisebeginn versandt.
2.5 Alle zugesandten Unterlagen sind sorgfältig aufzubewahren, insb. die Anmeldebestätigung zwecks Bankverbindung für die Restzahlung.
3. Leistungen
3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen auf unserer Homepage und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die auf unserer Homepage enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend.
3.2 Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluß eine Änderung der Angaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
3.3 Gepäck wird im normalen Umfang befördert, dies bedeutet pro Person eine Reisetasche und ein Handgepäckstück, 1 Paar Ski oder 1 Snowboard + Schuhe.
3.4 Animation + Programmgestaltung sind zwar Leistungsbestandteile, aber von Fahrt zu Fahrt sehr unterschiedlich ausgeprägt (hängt von den Teilnehmern ab). Eine Rückvergütung aufgrund fehlender oder ungenügender Animation/ Programmgestaltung ist nicht möglich.
4. Rücktritt/ Umbuchung/Änderungen durch den Reisenden/ Reisendenwechsel
4.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten, jedoch nur schriftlich. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter.
4.2 Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so ist der Veranstalter berechtigt, Ersatz für die getroffenden Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen zu verlangen. Der Reisende bekommt den Reisepreis dann umgehend bis auf folgende Rücktrittspauschalen zurück ( d.R. = des Reisepreises ) :
- > bis 2 Monate vor Reisebeginn : Rücktritt kostenlos - > bis 30 Tage vor Reisebeginn : 10 % d.R. - > 29.-22. Tag vor Reisebeginn : 20 % d.R.
- > 21.-15. Tag vor Reisebeginn : 30 % d.R. - > 14.-7. Tag vor Reisebeginn : 50 % d.R.
- > ab 6. Tag vor Reisebeginn : 100 % d.R.
4.3 Wird vom Reisenden eine Ersatzperson für dieselbe Zeit und zu denselben Bedingungen gestellt, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 € fällig.
4.4 Schneemangel ist kein Grund für kostenlosen Reiserücktritt vor oder während der Fahrt.
4.5 In allen Fällen steht dem Reisenden das Recht zu, nachzuweisen, daß ein Aufwand in vorerwähnter Höhe nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist.
5. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter weist ausdrücklich daraufhin, daß er Reisen für junge Leute durchführt, die ein größeres Maß an Toleranz, Einfühlungsvermögen in die Reisegruppe von dem Reisenden voraussetzt. Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen :
a) Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muß sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Mehrkosten der Rückbeförderung gehen zu Lasten des Reisenden.
b) Spätestens 2 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl.
Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück; weitere Ansprüche des Reisenden bestehen nicht. Mindestteilnehmerzahlen bei allen Fahrten : 20 Teilnehmer. Dem Veranstalter bleibt es überlassen, Fahrten durchzuführen, die die hier aufgeführte Mindestteilnehmerzahl unterschreitet.
Änderungen im Reiseverlauf und Abweichungen von der prospektmäßigen Ausschreibung (Preisänderungen) durch Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl sind möglich, müssen dem Kunden jedoch unverzüglich, spätestens bis zu 14 Tagen vor Reisebeginn mitgeteilt werden.
c) Bei Schließung von Unterkünften wegen notwendiger Renovierungsarbeiten, finanziellen Problemen etc. siehe Ziff. 5 b)
6. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin verpflichtet sich der Reiseveranstalter, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung des Reisenden umfaßt, den Teilnehmer nach Deutschland zurückzubringen. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
7. Haftung des Reiseveranstalters
7.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und die Überwachung des Leistungsträgers, die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen bzw. Prospekten und Plakaten angegebenen Reiseleistungen, sofern der Reiseveranstalter nicht gemäß Ziff. 3 vor Vertragsschluß eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat.
7.2 Außerdem haftet der Veranstalter für die ordnungsgemäße Erbringung der Reiseleistungen. Alles unter Berücksichtigung der Ortsüblichkeit und den geltenden Vorschriften des Gastlandes.
7.3 Für eine Beeinträchtigung oder Ausfall der Reise oder Unterkunft durch höhere Gewalt und sonstige vom Reiseveranstalter nicht zu vertretende Umstände wie z.B. wilde Streiks, hoheitliche Anordnungen, Nichtantritt z.B. wegen verpaßter Anschlüsse, Abhandenkommen von Ausweispapieren, ebenso für die Folgen einer verspäteten Rückkehr, übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
7.4 Die Teilnahme an Ski- u. Snowboardkursen (befahren von Pisten, springen über Schanzen etc.) und an anderen Gruppenaktivitäten wie Apres Ski, Rodeln etc. erfolgt auf eigene Gefahr !
7.5 Für das Reisegepäck haftet jeder Teilnehmer selbst!
8. Gewährleistung/ Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen alles ihm zumutbare im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden gering zu halten. Insbesondere ist der Reisende dazu verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder dem Reiseveranstalter selbst zur Kenntnis zu geben. Die Reiseleitung ist beauftragt, Abhilfe zu schaffen, sofern dies möglich ist. Unterläßt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung oder auf Schadenersatz nicht ein.
9. Haftungsbeschränkung
9.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den Reisepreis beschränkt, 1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 2. soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
9.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen ( Busanreise, Unterkunft, Verpflegung ) vermittelt werden.
9.3 Ein Schadenersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
10. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
11. Paß,- Visa- u. Gesundheitsvorschriften/ Versichungen
Für die Einhaltung der Paß-, Devisen-, Impf- und Zollbestimmungen ist jeder Reiseteilnehmer selbst verantwortlich. Die jeweiligen Versicherungen sind vom Teilnehmer selbst abzuschließen. Wir empfehlen den Abschluß einer Reiserücktrittskosten-, Auslandskranken- und Privathaftpflichtversicherung.
12. Insolvenzschutz
Wir haben für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses sichergestellt, daß dem Teilnehmer, soweit Reiseleistungen deswegen ausfallen, der gezahlte Reisepreis und insoweit notwendige Aufwendungen für eine vertraglich vereinbarte Rückreise erstattet werden. Der Teilnehmer hat in diesen Fällen einen unmittelbaren Anspruch gegen unsere Versicherung.
13. Sonstiges
13.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
13.2 Die Berichtigung von Schreib- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
13.3 Mit Erscheinen von neuen Angeboten/Infos verlieren alle alten Angebote ihre Gültigkeit.
13.4 Mit der Anmeldung erklärt sich der Reisende bereit, daß Film-, Foto- und Tonmaterial, welches während der Reisen vom Reisenden oder Reiseleiter angefertigt wird, zu Werbezwecken des Veranstalters verwendet werden darf - ohne jegliche Ansprüche zu stellen.
14. Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Limburg/Lahn Stand : Februar 2009